• Was bringt mir als Existenzgründer eine Beratung?

Die Antwort auf diese Frage finden Sie hier.

  • Wie läuft ein kostenloses Erstgespräch ab?

Das Erstgespräch dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen. In einem zwanglosen Gespräch erzählen Sie Ihrem Berater von sich und Ihren Erfahrungen in Ihrem bisherigen Arbeitsleben. Das gibt dem Berater die Gelegenheit, Sie als Person einzuschätzen. Außerdem beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee, welche Gedanken Sie sich bereits darüber gemacht haben und wie weit Sie mit Ihrer Planung fortgeschritten sind. Danach erhalten Sie vom Berater einen Überblick über den Ablauf einer Beratung, was der Berater für Sie während und auch nach Ihrer Gründung tun kann und was dabei von Ihnen erwartet wird. Danach entscheiden Sie, ob Sie sich durch uns beraten lassen möchten. Keine Angst, das müssen Sie nicht gleich entscheiden. Lassen Sie sich Zeit, überschlafen Sie das Ganze, und teilen Sie uns dann Ihre Entscheidung mit.

  • Was kostet ein Businessplan?

Eine Liste mit Preisen für Businesspläne gibt es nicht. Was ein Businessplan kostet hängt ganz von Ihnen und Ihrer  Geschäftsidee ab. Ein Gründerberater rechnet in der Regel nach Stundensätzen, das heißt je mehr Arbeit dahinter steckt, umso höher die Kosten. Wenn Sie sich zutrauen, beispielsweise Informationen über Ihre Konkurrenz zur Marktanalyse zu sammeln oder auch Preise für Ihre Produkte und Dienstleistungen zu kalkulieren, umso besser. Mit der Übernahme von Teilaufgaben sparen Sie bares Geld. Wenn Sie wollen, dass wir diese Dienste für Sie übernehmen, auch kein Problem. Wir unterstützen Sie frei nach dem Motto: So viel Hilfe wie nötig, so wenig wie möglich. Daher machen wir für Ihre persönliche Planung der Selbständigkeit ein individuelles Angebot.

  • Ich habe bereits einen Businessplan selbst geschrieben. Kann die SLU mir helfen, ihn zu verbessern oder zu vervollständigen?

Das können wir. Je mehr Sie selbst zu Ihrem Businessplan beitragen können, umso besser. Ein typisches Problem dabei ist, dass Gründer abgesehen von der Grobgliederung, die Sie überall im Internet finden können, nichts über den genauen Inhalt eines Businessplans wissen. Daher sind die "selbst gebastelten" Businesspläne in der Regel auch für beispielsweise Bänker nicht überzeugend. Wir nehmen uns Ihres Businessplans an, sichten ihn und arbeiten konstruktive Verbesserungsvorschläge heraus. Wenn Sie möchten, verbessern wir Ihr Werk und stellen so sicher, dass Ihre Chancen auf Erfolg wachsen.

  • Ich habe bereits gegründet. Kann die SLU auch mir helfen?

Ja, kann sie. Ihre Existenzgründung endet nicht damit, dass Sie Ihr Gewerbe anmelden und loslegen. Der Aufbau eines Unternehmens kann auch mal fünf Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin gelten Sie auch weiterhin als Existenzgründer. Die SLU hilft Ihnen dabei, Ihre Kosten und Umsätze im Auge zu behalten, Sie mit Ihrer Planung zu vergleichen und die passenden Maßnahmen zu ergreifen, falls doch mal Schwierigkeiten auftreten sollten. So halten Sie Ihr Unternehmen im Auge und bleiben auf Kurs. Sollten Sie in dieser Phase finanzielle Mittel zum Auf- und Ausbau Ihrer Selbständigkeit brauchen, wir kennen Mittel und Wege dafür. Da die SLU für das sog. Gründercoaching Deutschland gelistet ist können Sie sich vom Staat bis zu 50% unseres Honorars erstatten lassen.
Auch für Betriebe, die bereits länger als fünf Jahre auf dem Markt sind, bieten wir unser Fachwissen an. Diese Beratung ist auch durch den Staat förderfähig! Fragen Sie uns einfach.

  • Wie und wieso werden die Gründerseminare staatlich gefördert?

Der Staat möchte die Wirtschaft ankurbeln. Also werden Ämter wie das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) damit beauftragt, bspw. an Existenzgründung interessierte Leute finanziell zu fördern. SLU ist durch das BAFA akkreditiert, d. h. die Qualität der durch SLU angebotenen Seminare sowie des Referenten wurde überprüft und für gut befunden.
Melden Sie sich nun für ein Gründerseminar an, übernimmt der Staat durch die BAFA den Löwenanteil der anfallenden Kosten für das Seminar. Sie müssen lediglich einen geringen Eigenanteil leisten.

  • Wie meldet man ein Gewerbe an?

Das ist eigentlich ganz einfach. Sie gehen zu Ihrer (Verbands-)Gemeindeverwaltung und sagen den Spruch: "Ich möchte ein Gewerbe anmelden." Daraufhin bekommen Sie ein einseitiges Formular, dass Sie ausfüllen. Keine Angst, das Formular besteht eigentlich nur aus der Abfrage Ihrer Kontaktdaten, der Adresse und Branche Ihres Betriebs, Beschreibung Ihrer Tätigkeit, Datum und Unterschrift. Sie geben das Formular ab, zahlen eine Gebühr (in kleinen Ortschaften ca. 10 bis 11 €, in Städten etwas mehr), und Sie sind offiziell Gewerbetreibender.
Der weitere Ablauf hängt von der Wahl Ihrer Rechtsform ab. Sollten Sie eine Einzelunternehmung anmelden wollen, sind keine weiteren Schritte erforderlich, es sei denn, Sie sind Vollkaufmann nach HGB. Dann müssen Sie sich in Handelsregister eintragen lassen (beim Amtsgericht bzw. Notar). Für Rechtsformen wie GmbH sind Gesellschaftervertrag und Handelsregistereintrag erforderlich. Bei der Anmeldung Ihres Gewerbes sind wir Ihnen gerne behilflich.
Außerde.: Wenn Sie ein sog. gefahrenbehaftetes Gewerbe anmelden (z. B. Dackdecker) müssen Sie VOR ANMELDUNG zur HWK bzw. IHK, um Ihre Sachkunde nachzuweisen (z. B. durch Meisterbrief). Vorher können Sie kein Gewerbe anmelden.

  • Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im ersten Jahr weniger als 17.500 € Gesamtumsatz und im zweiten Jahr weniger als 50.000 € Umsatz machen. Die sonst übliche Voranmeldung Ihrer Umsatzsteuerzahllast entfällt. Sie dürfen keine Umsatzsteuer von Ihren Kunden verlangen, also nur Nettopreise. Die Vorsteuer, die Sie auf Ihre Einkäufe zahlen, sind als Kosten geltend zu machen. Ob diese Regelung für Sie sinnvoll ist, muss individuell geklärt werden.

  • Wie kann ich wissen, dass es sich bei der SLU um ein seriöses Beratungsunternehmen handelt?

Diese Frage ist durchaus berechtigt. Schließlich handelt es sich beim Begriff "Unternehmensberater" um keinen geschützten Ausbildungsberuf. Einen "Unternehmensberater (IHK)" gibt es also nicht. Es kann sich also jeder Unternehmensberater nennen. Deshalb tummeln sich auch viele schwarze Schafe in dieser Branche.
Der Gründer der SLU Stephan Laubscher ist Diplom Betriebswirt (FH). Er hat bereits während dem Studium für Beratungsunternehmen gearbeitet und verfügt über die nötige Erfahrung und Praxis. Außerdem ist er in der KfW-Beraterbörse nach Prüfung seiner Eignung als Unternehmensberater gelistet sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Deshalb können Gründer auch die verschiedenen staatlichen Fördermittel in Anspruch nehmen. So sparen Sie Geld. Ein nicht zugelassener Berater kann Sie zwar beraten, aber Sie dürfen keine Fördermittel für die Beratung beantragen.

Eine kleine Auswahl unserer Referenzen können Sie sich hier ansehen. Weitere Bewertungen finden Sie auf der Beraterbörse der KfW.

  • Betreuen Sie auch Gründer aus der Arbeitslosigkeit?

Die SLU betreut ständig Existenzgründer, die in der Selbständigkeit einen Weg aus der Arbeitslosigkeit sehen. Gerne helfen wir bei der Beantragung von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, geben Ihnen eine fachkundige Stellungnahme und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans, beim Ausfüllen des Formulars EKS, bei der Analyse Ihres Ist-Zustands nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs, usw.

  • Wie kann ich beurteilen, ob meine Geschäftsidee tragfähig ist?

Ob Ihre Geschäftsidee tragfähig ist hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter Anderem sollte Ihr Geschäftsmodell mit unterschiedlichen Standbeinen ausgestattet sein, um auch in Krisenzeiten Umsätze zu erwirtschaften. Natürlich sollten die realistischen Umsätze auch zur Deckung Ihrer betrieblichen und privaten Kosten reichen. Überlassen Sie die Analyse der Tragfähigkeit getrost der SLU. Wir prüfen Ihr Konzept auf Herz und Nieren und geben Hilfestellung, wie Sie Ihr Konzept auf sichere Beine stellen.

  • Ich habe gehört, dass Unternehmensberater immer Vorkasse verlangen. Stimmt das?

Bei der SLU zahlen Sie nie per Vorkasse. Nachdem Sie im Rahmen des kostenlosen Erstgesprächs Ihr Vorhaben erläutert haben machen wir Ihnen ein Angebot. Wenn Sie dieses Angebot annehmen bekommen Sie einen Beratungsvertrag. Da steht auch das Honorar drin. Nach Unterzeichnung des Vertrags steht Ihnen der Berater mit Rat und Tat zur Seite, bis Ihr Vorhaben abgeschlossen und die im Vertrag festgehaltenen Beratungsdienstleistungen durchgeführt wurden. Zuletzt erhalten Sie eine ordentliche Rechnung, die Sie dann in der Regel per Banküberweisung zahlen.

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