Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Möchten Sie die Selbständigkeit als Weg aus der Arbeitslosigkeit nutzen verlangt die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter einen aussagekräftigen Businessplan von Ihnen. Außerdem ist eine sog. fachkundige Stellungnahme, die die Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzepts bescheinigt. Die Stephan Laubscher Unternehmensberatung hilft Ihnen gerne einen Businessplan zu erstellen, der den Anforderungen der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters gerecht wird. Auch für die fachkundige Stellungnahme sind wir Ihr Ansprechpartner. Nutzen Sie die Gelegenheit sich durch Fördergelder wie Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss finanziell unterstützen zu lassen. Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.

Unsere Beratung sowie unsere Gründerseminare werden natürlich von der Arbeitsagentur anerkannt. Die Stephan Laubscher Unternehmensberatung betreut Gründungen aus der Arbeitslosigkeit mittels einer AZAV-Zertifizierung der Arbeitsagentur kostenlos! Beantragen Sie hierfür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Wie Sie hierbei vorgehen und weitere Informationen zum Ablauf erfahren Sie hier.

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